Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V.


 

Rechtliche und finanzielle Hilfen

Nach der Diagnose einer Demenzerkrankung stellen sich viele Fragen zur Zukunft des Betroffenen:

Wie kann die Betreuung und Pflege bei fortschreitender Krankheit sichergestellt werden? Welche finanziellen Hilfen gibt es? Welche rechtlichen Schritte müssen in die Wege geleitet werden?

Soweit wie möglich sollte der Betroffene selbst seine Wünsche äußern und Entscheidungen treffen über die Verwaltung seines Vermögens, über die zukünftige Pflege, Erbschaften und gewünschte oder nicht gewünschte ärztliche Maßnahmen.
Solche Verfügungen können in einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung festgelegt werden - allerdings nur so lange, wie die Geschäftsfähigkeit des Patienten noch gegeben ist.
Mehr dazu: Das Wichtigste 10: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Wenn ein Patient wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann und keine anderen Personen bevollmächtigt hat, kann über das Amtsgericht (Vormundschaftsgericht) eine Betreuung für ihn angeregt werden.
Mehr dazu: Das Wichtigste 9: Das Betreuungsrecht

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Sinnvoll ist es, für einen Demenzkranken eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.  Wenn eine solche Versicherung bereits besteht, sollte die Versicherungsgesellschaft über die Erkrankung informiert werden. Allerdings sind nicht alle Versicherungsgesellschaften bereit, das erhöhte Risiko zu tragen. Wenn Sie Probleme bei der Suche nach einem Versicherer haben, erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlichen Alzheimer Gesellschaft nach deren Erfahrungen. 

Demenzkranke, die dauerhaft auf Hilfe und Betreuung auch im Bereich der Körperpflege, Ernährung und Mobilität angewiesen sind, haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Die Höhe der Leistungen hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab.
Mehr dazu: Das Wichtigste 8: Die Pflegeversicherung
Hier finden Sie eine Vorlage für ein Pflegetagebuch.
(Das Pflegetagebuch wurde uns freundlicherweise von Günther Schwarz, Stuttgart, zur Verfügung gestellt)

Wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, um den tatsächlichen Hilfebedarf abzudecken, besteht Anspruch auf "Hilfe zur Pflege" durch das Sozialamt. Das eigene Einkommen und eventuell vorhandenes Vermögen muss allerdings zunächst eingesetzt werden. Kinder und Ehepartner sind bei ausreichend hohem Einkommen zum Unterhalt verpflichtet.
Sozialhilfe wird beim zuständigen Sozialamt beantragt.

Ein Schwerbehindertenausweis bringt steuerliche und nicht-steuerliche Vorteile wie Ermäßigung der Kfz-Steuer, ggf. Anspruch auf einen Behindertenparkplatz, Freifahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Befreiung von der Rundfunkgebühr sowie Zuschüsse zur Wohnraumanpassung.
Der Antrag kann beim Versorgungsamt gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem "Ratgeber in rechtlichen und finanziellen Fragen".

In unserer Mitgliederzeitung „Alzheimer Info“ erscheinen ebenfalls regelmäßig Artikel zu rechtlichen Fragestellungen. Eine Auswahl daraus finden Sie im Archiv des Alzheimer Info.

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