Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V.


 

Pressemitteilungen

14.3.2008

Deutsche Alzheimer Gesellschaft zur Reform der Pflegeversicherung

Nach monatelanger Diskussion wurde am 14. März 2008 das Gesetz zur Reform der Pflegeversicherung verabschiedet. Für demenzkranke Pflegebedürftige gibt es eine Reihe von Verbesserungen. So können künftig auch Demenzkranke, die noch keine Pflegestufe erhalten, Aufwendungen für entlastende Dienste wie Betreuungs­gruppen, Helferinnenkreise und die Tagespflege bis zu maximal 200 € im Monat erstattet bekommen.

Heike von Lützau-Hohlbein, erste Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, kommentiert die Reform wie folgt: „Es gibt eine Reihe von Ansatzpunkten, die Demenzkranken zu Gute kommen werden: Neben den verbesserten ambulanten Leistungen, gibt es künftig auch die Möglichkeit Leistungen in ambulanten Wohngemeinschaften zusammenzulegen und diese für Betreuungsleistungen zu verwenden. In letzter Minute wurde mit der Möglichkeit zusätzliches Betreuungs­personal einzustellen auch noch für die Versorgung Demenzkranker im stationären Bereich eine Verbesserung erreicht. Wir hoffen, dass die außerordentlich komplizierten neuen Regelungen des verabschiedeten Pflege-Weiter­entwicklungsgesetzes schnell und unbürokratisch umgesetzt werden und nicht neue Verwirrung stiften.“

Allerdings beseitigt die Reform nicht grundsätzlich die Benachteiligung Demenzkranker und anderer psychisch Kranker. Nach wie vor gilt die an körperlichem Pflegebedarf orientierte Definition der Pflegebedürftigkeit. Der Beirat beim Bundesministerium für Gesundheit, der den Pflege­bedürftig­keitsbegriff neu definieren soll und in dem auch die Deutsche Alzheimer Gesellschaft vertreten ist, wird seine Ergebnisse erst Ende 2008 vorlegen.

Dazu Heike von Lützau-Hohlbein: „Nach der Reform ist vor der Reform. Wir wollen nicht wieder Jahre warten, bis das Thema auf die Tagesordnung kommt. Das sind wir den pflegebedürftigen Menschen schuldig.“

Hintergrund:
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft ist der Bundesverband von regionalen Alzheimer Gesellschaften, Angehörigengruppen und Landesverbänden. Sie nimmt zentrale Aufgaben wahr, gibt zahlreiche Broschüren heraus, organisiert Tagungen und Kongresse und unterhält das bundesweite Alzheimer-Telefon mit der Nummer 01803 – 17 10 17 (0,09 €/Minute aus dem dt. Festnetz).

Bitte beachten Sie auch:
5. Kongress der Deutschen Alzheimer Gesellschaft: „Aktiv für Demenzkranke“, Erfurt, 9. bis 11. Oktober 2008. Informationen im Internet: www.ctw-congress.de/alzheimer

Kontakt:
Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V.
Selbsthilfe Demenz
Friedrichstraße 236
10969 Berlin
Tel. 030 / 259 37 95–0
E-Mail: info@deutsche-alzheimer.de  
Internet: www.deutsche-alzheimer.de

AutorIn: Sabine Jansen


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