1. Zweck
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) schreibt 2010 erneut eine Summe von maximal 150.000 € für die Unterstützung eines Forschungsvorhaben aus, dessen Ergebnisse zur Verbesserung der Versorgung von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen erkennbar beitragen. Schwerpunkt der diesjährigen Forschungsförderung sollen Forschungsprojekte zu nicht-medikamentösen Therapien sein. Personen oder Institutionen, die ein Forschungsprojekt mit diesem Schwerpunkt durchführen wollen, können sich um eine Förderung bewerben.
2. Bedingungen für eine Bewerbung
Die Bewerbungsunterlagen umfassen eine detaillierte Projektbeschreibung, einen Lebenslauf der Bewerber mit Publikationsliste der letzten fünf Jahre (falls vorhanden) sowie eine Beschreibung der Institution (Ausstattung und Infrastruktur). Aus der Bewerbung muss hervorgehen, ob es sich um ein neues Projekt handelt oder um ein bereits laufendes Forschungsvorhaben. Im Falle eines bereits laufenden Forschungsvorhabens muss begründet werden, auf welche Weise die Förderung der Deutschen Alzheimer Gesellschaft zum Gelingen der Forschung beiträgt.
Die Bewerbung soll acht Seiten nicht überschreiten und ist zu richten an:
Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V.
Selbsthilfe Demenz
z. Hd. Frau Sabine Jansen
Friedrichstr. 236
10969 Berlin.
Der Förderantrag soll Angaben zu folgenden Punkten enthalten:
a) Projektbeschreibung (Fragestellung und Hypothesen) mit Arbeits- und Zeitplan.
b) Kurze Darstellung des Standes der Forschung.
c) Darstellung der innovativen Bedeutung des geplanten Projektes.
d) Finanzierungsplan inklusive der Mittel, die von anderen Stellen bewilligt wurden oder zu erwarten sind. Insbesondere soll auch deutlich werden, wie mit der Fördersumme eine Umsetzung möglich ist.
Der Bewerber bzw. die Bewerberin verpflichtet sich zu einer wirtschaftlichen Verwendung der Gelder und verwaltet die Gelder transparent und übersichtlich. Ein Jahr nach Bewilligung der Mittel ist der DAlzG ein Zwischenbericht vorzulegen. In dem Zwischenbericht muss der Antragsteller darlegen, wie das Vorhaben bisher realisiert worden ist, welche Ergebnisse bereits vorliegen und wie der Zeitplan eingehalten worden ist. Nach Durchführung des Projektes ist entsprechend dem eingereichten Kosten- und Finanzierungsplan ein Verwendungsnachweis zu führen. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft behält sich vor, Gelder, die nicht nach den oben genannten Kriterien verwandt wurden, zurückzufordern.
Die Fördersumme wird nur an Personen oder Institutionen vergeben, die in Deutschland tätig sind. Die Publikation in einer anerkannten Fachzeitschrift ist erwünscht und soll einen Hinweis auf die Förderung durch die Deutsche Alzheimer Gesellschaft enthalten.
3. Auswahl
Die eingehenden Förderanträge werden durch den Fachlichen Beirat der DAlzG beurteilt. Der Fachliche Beirat der Deutschen Alzheimer Gesellschaft spricht nach der Begutachtung eine Empfehlung für die Auswahl aus. Die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung von Förderanträgen erfolgt durch den Vorstand der Deutschen Alzheimer Gesellschaft.
4. Zeitplan
Ausschreibung: Januar 2010
Bewerbungsschluss: 31. Mai 2010
Beurteilung durch den Fachlichen Beirat: Juni/Juli 2010
Beschluss durch den Vorstand/Benachrichtigung der Bewerber: August 2010
Bekanntgabe des geförderten Forschungsprojektes: 09.10.2010
Der oder die Bewerber/in sollte in der Lage sein, gegebenenfalls die Förderung während des 6. Kongresses der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, der vom 7.-9.10.2010 in Braunschweig stattfinden wird, persönlich entgegenzunehmen.
Die Förderbedingungen hier als pdf