Eine Alzheimer-Gesellschaft gründen
Eine Alzheimer-Gesellschaft kann gegründet werden, wenn es mindestens sieben Mitglieder gibt und diese in einer Gründungsversammlung die Satzung unterschreiben.
Bei der Wahl zum Vorstand sollte darauf geachtet werden, dass auch pflegende Angehörige vertreten sind. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Sicht der Angehörigen einbezogen wird und der Selbsthilfegedanke lebendig bleibt.
Bei der Aufstellung potenzieller Vorstandsmitglieder sollten mögliche Interessenkonflikte vermieden werden. Bekannte Persönlichkeiten, zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von großen Trägern, können die Arbeit einer Alzheimer-Gesellschaft beflügeln - aber nur dann, wenn sie sich unabhängig und neutral für die Belange der Kranken und ihrer Familien einsetzen.
Checkliste zur Gründung einer Alzheimer-Gesellschaft
Informationen zur Vereinsgründung bietet der Leitfaden zum Vereinsrecht vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.
Sie können außerdem unsere Mustersatzung für örtliche Alzheimer-Gesellschaften nutzen. Allerdings empfiehlt es sich, diese vor der Gründungsversammlung mit dem Registergericht und dem Finanzamt abzustimmen, damit es nicht nach der Gründung zu Änderungswünschen von Seiten der Behörden kommt.
Hilfreiche Hinweise zum Thema „Datenschutz im Verein“ stellen unter anderem die BAG Selbsthilfe e.V. sowie der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Verfügung.
Finanzierung
Für Alzheimer Gesellschaften, die als gemeinnützige Vereine anerkannt sind, bestehen verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung und Förderung:
- Mitgliedsbeiträge
- Spenden
- Unterstützung durch Fördermitglieder
- Sonstiges, z.B. Zinserträge, Honorareinnahmen, Lotto-Einnahmen
- Selbsthilfeförderung der Krankenkassen
- Förderung einzelner Projekte durch Bundesministerien, Krankenkassen, Bundesministerien, Pharmafirmen
Selbsthilfeförderung durch Krankenkassen
Laut Sozialgesetzbuch (§ 20c, SGB V) sollen Krankenkassen die Selbsthilfe mit 0,64 € pro Versicherten (vorläufiger Wert für 2015) unterstützen. Auch die Deutsche Alzheimer Gesellschaft beantragt jährlich bei den Krankenkassen Gelder aus dem „Selbsthilfetopf“. Krankenkassen fördern damit einzelne Projekte wie z. B. Broschüren, Plakate oder eigene Veranstaltungen. Vereinzelt kann auch ein Antrag auf institutionelle Förderung gestellt werden. Überwiegend fördern Krankenkassen nach Art der kassenarten-übergreifenden Gemeinschaftsförderung.