Archiv Alzheimer Info
Aus: Alzheimer Info 1/16
Die Finanzierung von betreutem Urlaub
Betreute Urlaube für Menschen mit Demenz mit oder ohne deren Angehörige lassen sich grundsätzlich gut finanzieren. Ein Konzept und eine Kostenaufstellung sollte erarbeitet werden, um zu klären, welche Inhalte und Ziele verfolgt werden. Bei der Durchführung gibt es zwei verschiedene Modelle:
- Pflege und Betreuung werden durch Honorarkräfte bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erbracht, die als Team zusammen den Urlaub begleiten und die Urlaubstage gestalten, oder
- Pflege und Betreuung werden durch einen ambulanten Pflegedienst und ein Betreuungs- und Entlastungsangebot vor Ort erbracht. Dann fährt nur eine kleine Gruppe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Trägers als Leitung mit, um die Anleitung vor Ort zu leisten.
Auch Mischformen sind möglich. Kern der Planung eines jeden betreuten Urlaubes ist ein durchdachtes Konzept, um die Anerkennung und Finanzierung durch die Pflegekassen bereits im Vorfeld abzusichern.
Wofür fallen Kosten an?
Folgende Aufwendungen sollten, je nach Ausgestaltung des Urlaubs, kalkuliert werden:
- Unterkunft und Verpflegung der Urlauberinnen und Urlauber
- Unterkunft und Verpflegung des Pflege- und Betreuungsteams, wenn nicht vor Ort ein ambulanter Pflegedienst bzw. ein Niedrigschwelliges Betreuungsangebot (NBA) eingesetzt wird
- Honorar für das Pflege- und Betreuungsteam oder Berechnung des Stundeneinsatzes des ambulanten Dienstes und NBA je nach Größe der Gruppe
- Hilfsmittel (Badhocker, zusätzliche Rollstühle usw.)
- Pflegehilfsmittel, Reiseapotheke usw.
- Fahrzeuge und Kraftstoff (VW-Bus o. ä.) für Ausflüge usw.
- Material für Freizeitbeschäftigung und Ausflüge
- Haftpflicht- und Unfallversicherung
- gegebenenfalls An- und Abreisekosten der Urlauberinnen und Urlauber
- Referentenhonorare für Angehörigenschulung
Zweck | Finanzierung durch |
---|---|
Unterkunft und Verpflegungskosten Hier sind die realen Hotelkosten zugrunde zu legen. Anteilig können Aufwendungen der Träger (z. B. Unterkunft der Betreuer) eingerechnet werden. Jedoch sollte darauf geachtet werden, dass dadurch die Reise nicht zu teuer wird. | Teilnehmerbeitrag pro Person und Dauer des Urlaubs |
Pflege- und Betreuungskosten
| SGB XI - § 39: Urlaubs- und Verhinderungspflege Abrechnung von Leistungen bis zur Höchstgrenze von 1.612 € (bis max. 2.418 €) Voraussetzung: 6 Monate Bezug von Leistungen der Pflegeversicherung |
Betreuungskosten
| SGB XI - § 45b: Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen Voraussetzung: Anerkennung als Träger |
Angehörigenschulungen während des Urlaubs | SGB XI - § 45: Schulungen für Angehörige |
Gesundheitsfördernde, präventive, rehabilitative Angebote für pflegende Angehörige: vor Ort in Zusammenarbeit mit SPA Hotels oder Reha-Klinken | SGB V - § 32: Heilmittel, Verordnung „Gruppen- gymnastik“ |
Öffentlichkeitsarbeit, Angehörigenschulung etc. | Selbsthilfeförderung der Krankenkassen SGB V - § 20 |
Weitere Aufwendungen, z. B. für VW-Bus oder Zuschüsse für Aktivitäten | Spenden |
Birgitta Neumann
Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e. V.