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Aktuelles

Forderung zum internationalen Tag der Pflege: Praxistaugliche Gesetze zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege müssen endlich Realität werden

Vollzeit einem Beruf nachzugehen und privat einen Angehörigen zu pflegen, lässt sich nach wie vor nur schwer miteinander vereinbaren. Daher hat der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit seinem zweiten Bericht Ende letzten Jahres zahlreiche konkrete Vorschläge vorgelegt. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) fordert zum internationalen Tag der Pflege, dass diese Vorschläge nun endlich Realität werden.

Die Pflege eines Menschen, der an Demenz erkrankt ist, stellt an die Angehörigen große Ansprüche, oft über mehrere Jahre. Pflegende Angehörige sind jedoch häufig auch berufstätig, während sie einen Elternteil versorgen oder einen Ehepartner/eine Ehepartnerin, der oder die jung an Demenz erkrankt sind. Sie brauchen die Möglichkeit, für eine befristete Zeit ihre Arbeitszeit zu reduzieren oder eine Auszeit für die Pflege zu nehmen, ohne dass sie deshalb den Job aufgeben müssen. Auch der Verlust des Einkommens für eine solche Zeit stellt für die Familien ein großes Problem dar.

Zum internationalen Tag der Pflege weist die DAlzG darauf hin, dass von dieser Situation auch beruflich Pflegende betroffen sind, die zusätzlich im privaten Umfeld Pflege leisten. Sie sind oftmals mit ungünstigen Arbeitszeiten oder Schichtdienst konfrontiert, was sich mit der Versorgung eines Menschen mit Demenz schwer koordinieren lässt.

Der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, in dem auch Monika Kaus, die 1. Vorsitzende der DAlzG, mitwirkt, hat ein Modell für eine praxistaugliche Familienpflegezeit entwickelt, das unter anderem die Einführung eines neuen Familienpflegegelds für häuslich pflegende Erwerbstätige vorsieht. Monika Kaus dazu: „Die Reform des Pflegezeit- und des Familienpflegezeitgesetzes sind im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung vorgesehen. Der unabhängige Beirat hat die Grundlage dafür erarbeitet. Jetzt wird es endlich Zeit, dass diese Vorschläge in Form von praxistauglichen Gesetzesänderungen Realität werden. Pflegende Angehörige dürfen nicht länger darauf verwiesen werden, Kredite aufzunehmen, um die Pflegesituation aufrecht zu erhalten!“