Pflege und Beruf müssen sich besser vereinbaren lassen – die Deutsche Alzheimer Gesellschaft begrüßt Ankündigungen von Bundesfamilienministerin Lisa Paus

Schriftzug Deutsche Alzheimer Gesellschaft

Etwa zehn Prozent aller Berufstätigen pflegen An- und Zugehörige im häuslichen Umfeld. Dies gibt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) an. In einem Gastbeitrag, der auf der Plattform t-online.de erschienen ist, schreibt Familienministerin Lisa Paus, dass fast jeder Betrieb Mitarbeitende in Pflegeverantwortung beschäftige. Sie weist darauf hin, dass Beschäftigte, die für die Pflege ihre Arbeitszeit im Job reduzieren, derzeit keinen Ausgleich für ihre Einkommenseinbußen erhalten. Sie laufen Gefahr „in die Armutsfalle“ zu rutschen. Derzeit werde in der Bundesregierung daran gearbeitet, praxistaugliche gesetzliche Regeln für Betriebe zu schaffen, damit niemand wegen der Pflege ganz aus dem Job aussteigen muss. Und sie plädiert dafür, einen finanziellen Nachteilsausgleich zu schaffen. „Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist keine Privatsache. Sie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, betont Paus.

Monika Kaus, erste Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG), erklärt dazu: „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Bundesregierung dieses Thema endlich angehen will. Ohne die pflegenden An- und Zugehörigen wäre eine Versorgung der Pflegebedürftigen und insbesondere der Menschen mit einer Demenz in Deutschland nicht leistbar. Diese Pflegearbeit, die ganz überwiegend von Frauen geleistet wird, verdient Unterstützung, Anerkennung und einen finanziellen Ausgleich.“

Der Unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege, in dem auch die DAlzG mitarbeitet, hat der Ministerin im Juli 2023 seinen zweiten Bericht übergeben. Darin schlägt er vor, dass pflegende Angehörige ihre Arbeitszeit für Pflegeaufgaben bis zu 36 Monate reduzieren können. In dieser Zeit sollen sie Anspruch auf eine einkommensabhängige Lohnersatzleistung haben, das sogenannte Familienpflegegeld.

„Wir würden uns wünschen, dass ein entsprechender Gesetzentwurf jetzt zeitnah vorgelegt wird“, so Kaus.

Hier geht es zum Gastbeitrag von Bundesministerin Lisa Paus.