Einsatz von Corona-Schnelltests in den Einrichtungen von „Pflege und Wohnen in Altlandsberg“

Es ist nicht nur die Zivilgesellschaft, die sich konsequent für die soziale Teilhabe und die Aufrechterhaltung von Kontakten einsetzt, es ist auch der erklärte Wille der Politik, trotz der ab November 2020 geltenden Maßnahmen zur weiteren Kontaktbegrenzung ein totales Besuchsverbot für Pflegeheime zu verhindern. Für einen bestmöglichen Schutz sollen daher zum Beispiel die verfügbaren Corona-Schnelltests „zügig und prioritär in diesem Bereich eingesetzt werden“ (Regierungsbeschluss vom 28. Oktober 2020).

Am 18. Dezember 2020 sprach die Deutsche Alzheimer Gesellschaft mit Thorsten Kohl, um beispielhaft zu erfahren, wie die Umsetzung der Schnelltests in der Praxis aussehen kann und wie sie dazu beitragen, Bewohner*innen zu schützen und Kontakte zu ermöglichen. Thorsten Kohl ist Einrichtungsleitung von „Pflege und Wohnen in Altlandsberg“ (Brandenburg), unter deren Dach neben einem ambulanten Pflegedienst und einem Betreuten Wohnen auch eine Tagespflege sowie zwei stationäre Einrichtungen gehören. 

Die Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg sieht vor, dass sich Beschäftigte in Pflegeheimen mindestens zweimal pro Woche vor Dienstbeginn testen lassen. Dies ist von den Einrichtungen zu organisieren.

„Pflege und Wohnen in Altlandsberg“ testet alle Mitarbeitenden der beiden stationären Pflegeeinrichtungen täglich vor Dienstbeginn. Hier geht man also weit über die aktuelle Verordnung hinaus. Thorsten Kohl beschreibt die Motivation im Gespräch so: „Wir haben ein Konzept, das so viel Besuch wie möglich für unsere Bewohnerinnen und Bewohner vorsieht. Wir sind kein Knast. Um diesem Konzept wenigstens ansatzweise auch in der jetzigen Situation gerecht zu werden, müssen wir testen, testen, testen. Sonst rennen wir dem Virus hinterher. Was wäre die Alternative?“

Auch die Gäste der Tagespflege werden jeden Tag getestet. Angehörige, die eine Bewohnerin oder einen Bewohner der beiden Pflegeeinrichtungen besuchen wollen, können sich freiwillig testen lassen. Aktuell ist dies nur in Regionen mit erhöhter Inzidenz Pflicht. In Altlandsberg wird dieses Angebot sehr geschätzt und gerne in Anspruch genommen.

Aber wie gelingt die engmaschige Umsetzung der Tests vor Ort?

Thorsten Kohl beschreibt, dass zunächst alle Pflege-Fachkräfte der Einrichtungen geschult wurden, um die Tests durchführen zu können. Inzwischen sieht die Testverordnung in Brandenburg vor, dass auch Nicht-Fachkräfte nach einer Schulung testen können. Also hat die Einrichtung den Pool der geschulten Mitarbeitenden erweitert und auch Pflegehelferinnen und -helfer sowie Betreuungshelferinnen und -helfer im Testen schulen lassen.

Darüber hinaus haben die Verantwortlichen überlegt, welche Personen unterstützen könnten. Entstanden ist eine Zusammenarbeit mit ehemaligen Mitarbeitenden, Arzthelfer*innen von kooperierenden Arztpraxen sowie Angehörigen, die selbst im medizinischen Bereich tätig sind. Diese werden vor allem für die Testung der besuchenden Angehörigen eingesetzt.

Für die Mitarbeitenden sind die Tests so organisiert, dass die Frühschicht die Spätschicht, die Spätschicht die Nachtschicht und die Nachtschicht die Frühschicht testet. Dafür mussten Arbeitsabläufe verändert, Arbeitszeiten geringfügig verlängert, eingefahrene Organisationsstrukturen aufgebrochen werden. „Dies geht nur, wenn alle Mitarbeitenden mitziehen und mitmachen. Das gilt auch und insbesondere für die Leitung. Auch ich als Leitungskraft teste also“, beschreibt Herr Kohl.

Die Akzeptanz und das Vertrauen bei den Mitarbeitenden, Gästen der Tagespflege, den Bewohner*innen und Besucher*innen ist groß. Laut Herrn Kohl gibt es allen ein gewisses Maß an Sicherheit. Zudem konnte durch die Tests ein vergleichsweise großer Krankheitsausbruch im Herbst schnell eingedämmt werden konnte. In zwei Fällen wurden Mitarbeiterinnen vor Dienstantritt bereits positiv getestet. Auch dies verhinderte die Verbreitung des Virus in den Einrichtungen.

Ein weiterer Vorteil der häufigen Tests ist, laut Herrn Kohl, dass bei Quarantänefällen differenziert vorgegangen werden kann. Im Frühjahr während des ersten Lockdown wurde bei nur einem Fall unter den Bewohnerinnen und Bewohnern direkt die ganze Einrichtung unter Quarantäne gestellt. Durch das Hygienekonzept insgesamt, die Kontaktreduzierung, aber auch die täglichen Testungen kann man hier sehr viel individueller reagieren und die Quarantäne z.B. auf bestimmte Personen und/oder eine Wohngruppe beziehen.

Abschließend verweist Herr Kohl noch auf eine Problematik im Zusammenhang mit den Aufenthaltsräumen für die Bewohnerinnen und Bewohner: „Diese regelmäßig alle 20 Minuten zu lüften, ist bei alten und hochaltrigen Personen im Herbst und Winter quasi unzumutbar. Wir haben uns deshalb entschlossen, HEPA-Filter für alle Aufenthaltsräume anzuschaffen. Diese filtern Viren aus der Luft. Wir sehen dies auch langfristig als sinnvolle Investition für die Wintermonate, da ja nicht nur Coronaviren, sondern auch Noro- oder Grippeviren gefiltert werden.“