Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie

Die Zahlen der an Corona infizierten Personen sind nach wie vor hoch. Ein großer Teil der Bevölkerung ist durch eine Impfung geschützt. Mit dem Beginn der kalten Jahreszeit steigt jedoch das Risiko, sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 anzustecken. Auch geimpfte und genesene Personen können sich (erneut) infizieren. Die Corona-Regeln werden künftig weitgehend weggefallen. Ein Basis-Schutz wie die Maskenpflicht, etwa in Krankenhäusern, Arztpraxen oder Pflegeeinrichtungen, kann bestehen bleiben. Entscheidend ist jedoch die Regelung im jeweiligen Bundesland. 

Menschen mit Demenz sind durch eine Erkrankung an Covid-19 besonders gefährdet. Doch für sie sind die erforderlichen Maßnahmen meist schwer oder gar nicht verständlich oder nachvollziehbar:  Besuche finden nur selten statt und sind meist sehr begrenzt. Vertraute Menschen nehmen sie nicht mehr in den Arm. Sie werden zurückgehalten, wenn sie Nähe suchen. Alle Menschen tragen Masken und manchmal Schutzkleidung und sind dadurch kaum wiederzuerkennen.
Die Betroffenen bemerken, dass etwas anders ist und dass ihnen etwas fehlt. Sie fühlen sich allein. Daher gilt: Menschen mit Demenz brauchen unseren Schutz und sie benötigen Zuwendung, Kontakt und Ansprache. Beides ist für sie (über-)lebensnotwendig.

Wir sind an Ihrer Seite!

Die Geschäftsstelle der DAlzG und das Alzheimer-Telefon sind auch in solchen schwierigen Zeiten wie gewohnt für Sie erreichbar.

Antworten auf häufige Fragen zur Corona-Pandemie im Zusammenhang mit Demenz

Angehörige von Menschen mit einer Demenz stehen aufgrund der Corona-Pandemie vor besonderen Herausforderungen: Der größte Teil der Demenzerkrankten ist hochaltrig. Viele von ihnen leiden an weiteren Erkrankungen und sind durch den Corona-Virus besonders gefährdet. Zusätzlich haben Menschen mit Demenz Schwierigkeiten, die aktuelle Situation und die Kontaktbeschränkungen zu verstehen.

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, die uns in der aktuellen Situation am Alzheimer-Telefon gestellt werden,  sowie Tipps zur Unterstützung Ihres Alltags.

Laut Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) besteht ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei Menschen mit:

  • Herzkreislauferkrankungen/Bluthochdruck
  • Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) 
  • Chronischer Erkrankung der Atemwege, wie Asthma, chronische Bronchitis, COPD  
  • Chronischen Erkrankungen der Leber, wie Leberzirrhose  
  • Nierenerkrankungen, Dialysepflicht  
  • Organtransplantation 
  • Krebserkrankungen

Leiden Sie an einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder nehmen Sie regelmäßig Medikamente ein, die das Immunsystem schwächen (zum Beispiel Cortison bei Rheuma oder Morbus Crohn), ist das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf ebenfalls erhöht.

Außerdem haben grundsätzlich alle Personen ab etwa 60 Jahren sowie Raucher ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf.

Weitere Informationen unter www.infektionsschutz.de/coronavirus

Je nachdem, wie viel Betroffene noch verstehen und verarbeiten können, muss die Antwort auf diese Frage unterschiedlich ausfallen. Die Nachrichten im Fernsehen und Radio, der veränderte Tagesablauf – auch wenn jemand nicht versteht, worum es dabei geht, wird er verunsichert sein und vielleicht immer wieder nachfragen. Dann sollten Sie versuchen, ihm die aktuelle Situation mit einfachen Worten zu erklären.

Besonders wichtig dabei: Geben Sie Ihrem Angehörigen mit Demenz gleichzeitig auch zu verstehen, dass er in Sicherheit ist, dass Sie weiter für ihn da sind und dass er nicht alleine ist. 

Versuchen Sie, soweit wie möglich die gewohnten Routinen beizubehalten. Für einen Menschen mit Demenz kann es beängstigend sein, wenn sich die Routine bzw. die üblichen Abläufe plötzlich ändern. Versuchen Sie daher, den Tag wie bisher zu strukturieren, auch wenn bestimmte Dinge wie der Besuch der Gymnastikgruppe, der Betreuungsgruppe oder des Cafés derzeit nicht möglich sind. Stattdessen können Sie vielleicht gemeinsam eine Runde sportlicher Aktivität in der Wohnung einführen. Tipps und Übungsvideos finden Sie unter www.aelter-werden-in-balance.de/online-bewegungsangebote/uebungsvideos.

Spaziergänge an der frischen Luft sind weiterhin möglich und tun sowohl Ihnen als auch Ihrem Angehörigen gut. Nutzen Sie dafür nach Möglichkeit Zeiten, in denen die Parks und Straßen nicht so stark besucht sind (eher morgens als am Nachmittag), damit es leichter ist, den vorgegebenen Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Wenn vorhanden, kann natürlich auch der Garten weiterhin genutzt werden.

Auch in der Wohnung gibt es viele Möglichkeiten der Beschäftigung. Je nach Fähigkeiten und Interessen können Sie gemeinsam Gesellschaftsspiele spielen, Kreuzworträtsel lösen, gemeinsam singen oder Musik im Radio oder Fernsehen anhören. Viele Möglichkeiten bietet auch das Internet: Es gibt zum Beispiel virtuelle Rundgänge durch verschiedene Museen, ebenso sind viele Filme frei zugänglich, beispielsweise in den Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender.

Weitere Anregungen und Tipps finden Sie auch in unserer App „Alzheimer & YOU – den Alltag aktiv gestalten“, die Sie kostenlos auf Ihr Smartphone laden können.
Fürs iPhone: Link zum App Store
Für Android-Smartphones: Link zum Google Play Store

Das Tragen einer sogenannten Alltagsmaske, die Mund und Nase bedeckt, ist derzeit in allen Bundesländern beim Einkaufen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht und allgemein wird das Tragen in der Öffentlichkeit empfohlen. Menschen mit Demenz verstehen aber oft nicht, warum sie eine Maske tragen sollen, und fühlen sich dadurch irritiert, wollen die Maske nicht aufsetzen oder aufbehalten.
Soweit wie möglich sollten in diesem Fall der Besuch von Geschäften und die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln vermieden werden. Wenn das nicht möglich ist, kann ein Verständniskärtchen helfen mit dem Hinweis, dass die oder der Betreffende eine Demenz hat. Solche Kärtchen können Sie bei uns bestellen oder sich eine Vorlage dafür hier ausdrucken.
Übrigens: Die Vorgaben zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, auch in Bezug auf Ausnahmeregelungen für behinderte und chronisch kranke Menschen.
Die Gründe müssen im Einzelfall „glaubhaft" gemacht werden, dabei kann zum Beispiel ein Schwerbehindertenausweis helfen. Bei Bedarf kann auch eine einfache Bescheinigung vom Arzt helfen, dass es dem oder der Betroffenen aus medizinischen Gründen nicht zumutbar ist, eine Maske zu tragen. 

Hilfreiche Tipps zu diesem Thema hat auch die Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg zusammengestellt.

Anträge auf einen Pflegegrad oder eine Höherstufung werden weiterhin bearbeitet. Seit März 2021 werden wieder persönliche Begutachtungen in Pflegeheimen und in der eigenen Häuslichkeit zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durchgeführt. Die Einstufung erfolgt nur noch in Ausnahmefällen bei besonders hohem Infektionsrisiko nach Aktenlage (bekannte Unterlagen, die dem Medizinischen Dienst vorliegen) und/oder einem strukturierten Telefon-Interview mit der versicherten Person und An-oder Zugehörigen.

Zur Vorbereitung der Begutachtung können Sie beispielsweise den „Selbsteinschätzungsbogen für pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz zur Vorbereitung auf die Begutachtung zum Pflegegrad“ nutzen, um den Gutachtern schon vorab entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen. Senden Sie den Bogen zusammen mit eventuell vorliegenden ärztlichen Bescheinigungen an die Pflegekasse der erkrankten Person.

Informationen zu den gesetzlichen Sonderregelungen für Krankenversicherte, Pflegebedürftige und pflegende Angehörige in Corona-Zeiten erhalten Sie auch in der Übersicht der AWO-Pflegeberatung.

Sie haben Symptome einer akuten Atemwegsinfektion, die durch das neue Coronavirus verursacht sein können, oder die Erkrankung wurde bei Ihnen labordiagnostisch bestätigt. Bereits bei den ersten Symptomen sollten Sie zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreifen und einen Mundschutz tragen. Möglichst sollte auch der oder die Demenzerkrankte einen Mundschutz aufsetzen.

Wenn Sie schwerwiegende Symptome haben, werden Sie wahrscheinlich ins Krankenhaus überwiesen und dort entsprechend behandelt. Bei weniger schwerwiegenden Symptomen müssen Sie für mindestens 14 Tage in Quarantäne bleiben, damit Sie andere Personen nicht anstecken. In beiden Fällen muss Ihr demenzerkrankter Angehöriger unweigerlich durch eine andere Person versorgt werden. Es ist sinnvoll, sich schon vorab darüber Gedanken zu machen, wer diese Aufgabe übernehmen kann. Gibt es eine Person aus ihrem familiären Umfeld oder dem Freundeskreis, die nicht selbst zu einer Risikogruppe gehört und die vorübergehend die Pflege übernehmen kann? Wenn nicht, fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse oder dem Pflegestützpunkt nach, welche Einrichtungen in Ihrer Umgebung für diesen Fall eine Notbetreuung anbieten.

Wenn Sie selbst erkranken, ist es übrigens einfacher, wenn Sie die Zeit der Quarantäne nicht zuhause, sondern an einem anderen Ort verbringen. So kann Ihr demenzerkrankter Angehöriger in seinem gewohnten Umfeld bleiben und die Situation wird auch für die Person, die Sie vertritt, einfacher.

Hilfreich ist hier ein Notfallplan, auf dem aktuelle Informationen zum Hausarzt, zum Medikamentenbedarf, zum ambulanten Pflegedienst, zu weiteren Ansprech- und Kontaktpersonen vermerkt sind. Außerdem kann der Informationsbogen hilfreich sein, den die DAlzG für die Aufnahme von Demenzerkrankten ins Krankenhaus entworfen hat. Hier können umfangreiche Angaben zu den Gewohnheiten, Fähigkeiten, Bedürfnissen, Vorlieben und Abneigungen der betroffenen Person gemacht werden.

Die Bundesregierung hat im „2. Bevölkerungsschutzgesetz“ geregelt, dass Arbeitnehmer sich im Zeitraum bis zum 30. Juni 2021 nach § 2 des Pflegezeitgesetzes für bis zu 20 Tage (statt normalerweise 10 Tage) von der Arbeit freistellen lassen können, wenn sich an der Pflegesituation akut etwas ändert - beispielsweise die bisherige Pflegeperson oder der Pflegedienst plötzlich ausfällt. Für diesen Fall ist das Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung vorgesehen.
Regelungen für längerfristige Freistellungen oder Reduzierungen der Arbeitszeit für die Pflege gibt es in § 3 Pflegezeitgesetz und § 2 Familienpflegezeitgesetz. Hier gibt es die Möglichkeit, für den Verdienstausfall ein zinsloses Darlehen vom Staat zu erhalten. Auch die Zugangsvoraussetzungen für diese längerfristigen Freistellungen wurden mit dem 2. Bevölkerungsschutzgesetz erleichtert.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite www.wege-zur-pflege.de/service/faq.html.

Der BIVA-Pflegeschutzbund gibt auf seiner Internetseite einen Überblick zu den Corona-Hilfen für Pflegebedürftige im ambulanten Bereich.

Zusätzliche Informationen zu den gesetzlichen Sonderregelungen für Krankenversicherte, Pflegebedürftige und pflegende Angehörige in Corona-Zeiten erhalten Sie auch in der Übersicht der AWO-Pflegeberatung.

Pflegebedürftige waren während der Corona-Krise bis zum 30. September 2020 von der Pflicht befreit, einen Beratungsbesuch in regelmäßigen Abständen in Anspruch zu nehmen. Seit dem 1. Oktober besteht die Verpflichtung wieder. Vereinbaren Sie möglichst bald einen Termin bei einem Pflegedienst, damit Sie das Pflegegeld von der Pflegekasse weiterhin problemlos erhalten. Es ist vorgesehen, dass die  Beratungsbesuche bis zum 30. Juni 2021 auch telefonisch, digital oder per Videokonferenz erfolgen können.

Für Sie als Angehörige ist die aktuelle Situation eine große Herausforderung. Damit Sie Ihre eigenen Kräfte schonen, ist es wichtig, dass Sie auch für sich selbst sorgen. Nur so können Sie Ihrem demenzerkrankten Familienmitglied auch weiterhin unterstützend zur Seite stehen.

Derzeit sollten Besuche von außen weiterhin auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Das heißt aber nicht, dass Sie völlig auf Unterstützung verzichten müssen. Suchen Sie eine gesunde Person aus Ihrer Familie/ Ihrem Umfeld, die möglichst regelmäßig und zumindest stundenweise zu Ihnen kommen kann. Die Person darf selbst nicht gesteigert gefährdet sein (möglichst unter 50 Jahre und körperlich gesund) und muss natürlich die Hygienemaßnahmen korrekt einhalten.
Ziehen Sie sich in dieser Zeit in ein anderes Zimmer zurück, gehen Sie einer Beschäftigung nach, die Ihnen selbst Freude bereitet, machen Sie einen Spaziergang oder ruhen Sie sich auch einfach nur aus.

Nutzen Sie die Ruhezeiten der demenzerkrankten Person, um selbst auszuruhen. Verwenden Sie diese Zeit nicht für Hausarbeiten. Versuchen Sie später, die demenzerkrankte Person bei Hausarbeiten einzubinden.

Pflegen Sie Ihre sozialen Kontakte über die verschiedenen Kommunikationskanäle: Nutzen Sie neben dem Telefon auch Videogespräche über Skype oder einen anderen Dienst, wenn Sie die technischen Möglichkeiten dafür haben. Auch ein Brief oder eine Postkarte sind gute Möglichkeiten, den Kontakt zur Außenwelt aufrechtzuerhalten. Wichtig ist es, dass Sie mit jemandem über Ihre Sorgen und Gedanken sprechen und vor allem auch mal wieder mit jemandem gemeinsam lachen können.

Vielleicht sind Sie ja bereits Mitglied einer Angehörigengruppe? Viele Gruppen treffen sich inzwischen wieder vor Ort in ausreichend großen Räumen und unter Beachtung der Abstandsregeln. Andere sind per Telefonkonferenz oder über eine  WhatsApp-Gruppe (oder eine Gruppe mit einem anderen Messenger) im Kontakt. Nutzen Sie die Möglichkeit, um sich gegenseitig Mut zu machen und Unterstützung zu finden. Kontakt zu Angehörigengruppen finden Sie über die örtlichen Alzheimer-Gesellschaften.

Sie können für den Austausch mit anderen auch die Foren auf unseren Seiten nutzen.

Für Information, Erfahrungsaustausch, Vernetzung und gegenseitige Hilfe können Sie auch die App „in.kontakt“ von wir pflegen e.V. nutzen. Hier finden Sie Kontakt zu pflegenden Angehörigen in ähnlichen Situationen. Die App ist kostenlos in den App Stores für Smartphones und Tablets (Android ab Version 6 und Apple ab Version 10) erhältlich.

Impfung gegen COVID-19

Die Impfungen gegen das Corona-Virus haben in Deutschland am 27. Dezember 2020 begonnen.
Im ersten Schritt wurden Menschen geimpft, die in Pflegeheimen leben und arbeiten, außerdem Menschen im Alter von über 80 Jahren.  Menschen mit Demenz, die unter 80 sind, gehören zu der Bevölkerungsgruppe, die in der zweiten Prioritätsgruppe eine Impfung erhalten sollten. Ebenso haben bis zu zwei Angehörige bzw. enge Kontaktpersonen von Menschen mit Demenz eine erhöhte Priorität bei der Impfung. Da Hausärztinnen und Hausärzte mittlerweile ebenfalls impfen dürfen, hat mittlerweile ein hoher Anteil dieser Gruppen ein Impfangebot erhalten. Die Impfung ist jedoch nur ein Angebot, Impfpflicht besteht nicht.

Sie finden Informationen zur Impfung auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums

Am Alzheimer-Telefon erreichen uns viele Fragen zur Impfung: Ist die Impfung sicher? Können Nebenwirkungen auftreten? Auf welche Art wirkt der Impfstoff? 
Sehr gute und verständliche Informationen dazu hat "Quarks", eine Wissenssendung des WDR zusammengestellt: "Corona: Wie sicher ist der Impfstoff?"

Menschen mit Demenz in Pflegeheimen brauchen den Kontakt zu ihren Angehörigen

Im Frühjahr 2020 wurden teils gravierende Besuchseinschränkungen in Pflegeheimen eingeführt. Bewohnerinnen und Bewohner durften keinen Besuch von Angehörigen mehr empfangen. Teilweise wurden zudem die Kontakte zu den anderen Bewohnerinnen und Bewohnern drastisch eingeschränkt. Dieses Vorgehen wiederholte sich im Herbst 2020, als die Infektionszahlen in Deutschland wieder stark stiegen. 

Hauptziel dieser Maßnahmen war und ist der Gesundheitsschutz. Selbstverständlich ist dies nachvollziehbar und der Schutz vor Ansteckung wichtig. Gehören doch die Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeeinrichtungen zur Hochrisikogruppe für einen schweren und tödlichen Verlauf einer Covid-19-Infektion. Die Erfahrungen des letzten Jahres haben jedoch gezeigt, dass insbesondere ein absolutes Kontaktverbot erhebliche seelische Schäden zur Folge haben kann - sowohl bei den Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern als auch bei den Angehörigen. Wenn Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen oder Demenz-WGs das Haus oder sogar das Zimmer nicht mehr verlassen dürfen, bedeutet dies für Menschen mit einer fortgeschrittenen Demenz oft großes Leid. Sie können die Maßnahmen nicht verstehen und reagieren darauf entweder mit Rückzug oder mit gesteigerter Unruhe und Aggressivität. Dies wiederum führt unter Umständen zu einem häufigeren Einsatz von sedierenden Medikamenten und Neuroleptika, die sonst nicht erforderlich wären.
Deshalb müssen für mögliche kommende Phasen dieser Pandemie oder ähnliche Situationen dringend Konzepte entwickelt werden, die Schutz gewährleisten ohne die Lebensqualität in diesem Ausmaß zu beeinträchtigen.

Wie sich die Besuchsbeschränkungen in den Pflegeheimen entwickeln, ist je nach Bundesland unterschiedlich. Der Pflegeschutzbund BIVA informiert auf seiner Internetseite über die aktuellen Regelungen: www.biva.de/besuchseinschraenkungen-in-alten-und-pflegeheimen-wegen-corona/ 

Lesen Sie hier ein Beispiel einer Pflegeeinrichtung, die durch den frühzeitigen Einsatz von Schnelltests ein hohes Maß an Normalität für ihre Bewohnerinnen und Bewohner gewährleisten konnte: Gespräch mit „Pflege und Wohnen in Altlandsberg“

Pflege zu Hause

Angehörige, die zu Hause pflegen, sind verunsichert. Sie machen sich Sorgen und wollen auf keinen Fall die Erkrankten zusätzlich gefährden. Indem Sie die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen (zum Beispiel gründliches Händewaschen) beachten und zu Menschen außerhalb Ihres Haushalts Abstand halten, minimieren Sie das Infektionsrisiko.

Aktuelle Informationen rund um das Corona-Virus, die Impfung und notwendige Schutzmaßnahmen finden Sie auch auf der offiziellen Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): www.infektionsschutz.de/coronavirus/

Bewegung kommt in dieser Zeit oft zu kurz und doch ist sie gerade jetzt wichtig, um mobil zu bleiben. Ein täglicher Spaziergang an der frischen Luft kann das Abwehrsystem stärken und bringt Abwechslung. Dabei sollten Orte und Zeiten ausgewählt werden, die wenig frequentiert sind. Wenn dies aufgrund eingeschränkter Mobilität nicht möglich ist, so können trotzdem kleinere Bewegungseinheiten das Wohlbefinden steigern. Auf der Internetseite „Älter werden in Balance“ der BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) finden Sie eine ganze Reihe von Videos mit Bewegungsübungen: www.aelter-werden-in-balance.de.

Der Haushalt bietet außerdem eine Vielzahl von Möglichkeiten, Menschen mit Demenz einzubeziehen. Doch neben den alltäglichen „Pflichten“ sollte auch Zeit sein für entspannte gemeinsame Stunden und Aktivitäten; zum Beispiel gemeinsam Musik hören, in den Mediatheken von Fernsehsendern bewusst nach Naturfilmen oder alten Spielfilmen suchen und diese gemeinsam anschauen, wieder einmal die Fotoalben zur Hand nehmen und gemeinsam darin schmökern oder auch verschiedene Karten- und Würfelspiele ausprobieren.
Weitere Anregungen finden Sie in unserer App „Alzheimer & YOU – den Alltag aktiv gestalten“, die Sie kostenlos auf Ihr Smartphone laden können.
Fürs iPhone: Link zum App Store: „Alzheimer & YOU - Den Alltag aktiv gestalten“
Für Android-Smartphones: Link zum Google Play Store: „Alzheimer & YOU - Den Alltag aktiv gestalten“.

Viele Unterstützungsangebote wurden aufrund der Pandemie deutlich eingeschränkt. Erkundigen Sie sich bei einer Alzheimer-Gesellschaft in Ihrer Nähe, was inzwischen wieder möglich ist.

Wie Sie Pflege und Beruf miteinander vereinbaren können, dazu berät Sie das bundesweite Pflegetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: 030 - 20 17 91 31.

Informationen zu Corona in verschiedenen Sprachen

Informationen zum Corona-Virus in verschiedenen Sprachen finden Sie auf der Internetseite der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung:
www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/amt-und-person/informationen-zum-coronavirus

Wir setzen uns angesichts der Auswirkungen durch die Corona-Pandemie auch gegenüber der Politik für die Interessen von Menschen mit Demenz und ihren Familien ein.
Eine Übersicht unserer Aktivitäten finden Sie auf unserer Website unter Interessenvertretung.