Deutsche Alzheimer Gesellschaft zum Pflegeneuordnungsgesetz: Gute Ansätze vorhanden, aber vor allem Sparprogramm auf dem Rücken von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen

Mann mit grauen Haaren in Bordeauxfarbenem Anzug, Hände gefaltet, schaut in die Kamera

Swen Staack, 1. Vorsitzender der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz; ©DAlzG

Lilja Helms, 2. Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V.

Lilja Helms, 2. Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. | Copyright: PRIVAT

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) sieht in dem vorgelegten Referentenentwurf zur geplanten Reform der Pflegeversicherung zwar einige positive Ansätze, insbesondere durch einen stärkeren Ausbau der Beratung und die lange geforderte Einführung von Budgets. Heftige Kritik übt sie aber an den vielfältigen Kürzungen und Verschlechterungen, die sich ins besondere für Menschen mit einer beginnenden Demenz und für die pflegenden An- und Zugehörigen daraus ergeben.

„Der Gesetzentwurf sieht eine umfassendere Beratung und Begleitung der pflegenden An- und Zugehörigen durch Pflegebegleitpersonen vor. Das ist grundsätzlich zu begrüßen, auch wenn völlig unklar bleibt, woher die große Zahl an dafür benötigten Fachpersonen kommen soll.“, sagt Swen Staack, 1. Vorsitzender der Deutschen Alzheimer Gesellschaft. „Auch die Vereinfachung des bisherigen Leistungsdschungels durch Budgets halten wir grundsätzlich für richtig. Allerdings sind die vorgesehenen Summen zu niedrig angesetzt und bedeuten deshalb für viele Pflegebedürftige eine Verschlechterung gegenüber der jetzigen Situation – selbst wenn man die Inflation außer Acht lässt. Das ist nicht hinnehmbar.“

Ganz besonders kritisch sei aber der Wegfall des sogenannten Entlastungsbetrags in Pflegegrad 1 zu sehen, betont Lilja Helms, 2. Vorsitzende des Vereins. „Die Unterstützung von Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit im Sozialraum ist bei Demenz gerade in einem frühen Stadium besonders wirkungsvoll und teilweise auch nur dann möglich. Gleichzeitig benötigen pflegende Angehörige bei Demenz eine frühzeitige Entlastung nicht nur durch Beratung, sondern insbesondere durch Betreuungsangebote. Wer frühe Hilfen kürzt, spart kurzfristig, riskiert aber langfristig mehr Krisen, schnellere Heimaufnahmen und höhere Folgekosten.“

Eine besondere Verschlechterung gegenüber der bisherigen Situation stellt auch der Wegfall der sogenannten Verhinderungspflege dar. Hiermit konnten pflegende An- und Zugehörige für sich jenseits einer akuten Notsituation eine Auszeit organisieren, um einer pflegebedingten Überlastung vorzubeugen. Dies ist nun nicht mehr möglich, beziehungsweise auf die voraussichtlich weiterhin raren Angebote der professionellen Pflege beschränkt.

Ebenso nachdrückliche Kritik übt die DAlzG an der vorgesehenen Absenkung der Beiträge zur Rentenversicherung für nicht erwerbsmäßig pflegende Personen um 30 Prozent. Swen Staack: „Das trifft in erster Linie Frauen, die nach wie vor diejenigen sind, die den Großteil der Care-Aufgaben in der Familie übernehmen. Sie leisten die Pflege, reduzieren ihre Arbeitszeit oder geben Berufstätigkeit auf und erhalten dafür in Zukunft noch weniger Ausgleich im Rentenalter als nach der bisherigen Regelung – die bereits am unteren Rand des Akzeptablen angesiedelt war! Geschlechtsspezifische Ungerechtigkeiten und Fehlanreize werden damit weiter manifestiert. Das Armutsrisiko durch die Übernahme der Pflege wird noch größer als bisher und führt zu vermehrter Inanspruchnahme von Sozialleistungen in der Zukunft.“

„Seitdem die Bund-Länder-Kommission im Sommer 2025 ihre Arbeit aufgenommen hat, wurde immer wieder erklärt, dass bei der kommenden Pflegereform die häusliche Pflege deutlich entlastet und insbesondere die Leistung der Millionen pflegenden Angehörigen in Deutschland anerkannt, gewürdigt und unterstützt würde“, ergänzt Lilja Helms. „Nichts davon ist im vorliegenden Gesetzentwurf sichtbar. Stattdessen soll auf dem Rücken der Betroffenen gespart werden, während sich der Bund aus seiner Verantwortung stiehlt.“

Die DAlzG hat eine eigene Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf eingereicht und wird ihre Kritik außerdem im Rahmen der Verbändeanhörung vorbringen. Die Stellungnahme ist nachzulesen unter www.deutsche-alzheimer.de/fileadmin/Alz/pdf/Stellungnahmen/2026-06-09_Stellungnahme_PNOG_DAlzG.pdf